
„Ley de nietos“: CERA bleibt vorerst gesperrt
Symbolbild, KI-generiert
Für im Ausland lebende neue spanische Staatsbürger, die ihre Nationalität über die sogenannte „Ley de nietos“ erhalten haben, bleibt der Zugang zum spanischen Auslandswählerregister CERA vorerst blockiert. Der Tribunal Supremo, Spaniens Oberster Gerichtshof, hält die bereits verhängte vorläufige Aussetzung dieser Eintragungen aufrecht.
Wie Información berichtet, bezeichnet die spanische Regierung die Entscheidung als „von außerordentlicher Schwere“. Öffentlich erklärt sie, die staatliche Rechtsvertretung prüfe den Beschluss noch. Intern werde aber davon ausgegangen, dass der Staat selbst nicht befugt ist, dagegen vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Betroffene müssten selbst vorgehen
Nach dieser Einschätzung könnten nur die Betroffenen selbst vorgehen, einzeln oder als Gruppe. Eine Entscheidung über konkrete nächste Schritte der Regierung gibt es bisher nicht.
Worum es geht
CERA ist das Wählerregister für im Ausland lebende Spanier. Wer dort eingetragen ist, kann an spanischen Wahlen als Auslandswähler teilnehmen. Die bestätigte Aussetzung betrifft nach dem Bericht diejenigen, die die spanische Staatsangehörigkeit über die „Ley de nietos“ erhalten haben. Mit diesem umgangssprachlichen Namen ist eine Regelung gemeint, über die Nachkommen spanischer Emigranten die Staatsangehörigkeit beantragen können.
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