Titelkarte: „Ley de nietos“: CERA bleibt vorerst gesperrt (mit KI-Illustration).
Spanien

„Ley de nietos“: CERA bleibt vorerst gesperrt

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 16. Oktober 2026, 17:48 Uhr

Wer die spanische Staatsangehörigkeit über die sogenannte „Ley de nietos“ erhalten hat, kann sich vorerst weiter nicht in das Auslandswählerregister CERA eintragen lassen. Die spanische Regierung prüft die Entscheidung des Obersten Gerichts und hält ein eigenes Rechtsmittel nach Angaben aus Regierungskreisen für unwahrscheinlich.

Für im Ausland lebende neue spanische Staatsbürger, die ihre Nationalität über die sogenannte „Ley de nietos“ erhalten haben, bleibt der Zugang zum spanischen Auslandswählerregister CERA vorerst blockiert. Der Tribunal Supremo, Spaniens Oberster Gerichtshof, hält die bereits verhängte vorläufige Aussetzung dieser Eintragungen aufrecht.

Wie Información berichtet, bezeichnet die spanische Regierung die Entscheidung als „von außerordentlicher Schwere“. Öffentlich erklärt sie, die staatliche Rechtsvertretung prüfe den Beschluss noch. Intern werde aber davon ausgegangen, dass der Staat selbst nicht befugt ist, dagegen vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Betroffene müssten selbst vorgehen

Nach dieser Einschätzung könnten nur die Betroffenen selbst vorgehen, einzeln oder als Gruppe. Eine Entscheidung über konkrete nächste Schritte der Regierung gibt es bisher nicht.

Worum es geht

CERA ist das Wählerregister für im Ausland lebende Spanier. Wer dort eingetragen ist, kann an spanischen Wahlen als Auslandswähler teilnehmen. Die bestätigte Aussetzung betrifft nach dem Bericht diejenigen, die die spanische Staatsangehörigkeit über die „Ley de nietos“ erhalten haben. Mit diesem umgangssprachlichen Namen ist eine Regelung gemeint, über die Nachkommen spanischer Emigranten die Staatsangehörigkeit beantragen können.

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