Titelkarte: Orihuela öffnet mehr Stellen zur Wahlregister-Prüfung (mit KI-Illustration).
Orihuela

Orihuela öffnet mehr Stellen zur Wahlregister-Prüfung

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 14. Oktober 2026, 18:21 Uhr

Bis 19. Oktober können Wahlberechtigte in Orihuela ihre Einträge im Wahlregister prüfen. Das gilt auch für Orihuela Costa; Reklamationen müssen persönlich eingereicht werden.

Vor der Parlamentswahl am 29. November können Wahlberechtigte in Orihuela und Orihuela Costa ihre Daten im Wahlregister noch bis einschließlich Montag, 19. Oktober, kontrollieren. Das Rathaus hat dafür zusätzliche Anlaufstellen eingerichtet und verweist außerdem auf die elektronische Abfrage über die Online-Plattform des spanischen Statistikamts INE.

Nach Angaben des Rathauses können in dieser Zeit Fehler in den persönlichen Daten oder Probleme bei der Eintragung festgestellt und reklamiert werden. Besonders empfohlen wird die Prüfung für Menschen, die kürzlich umgezogen sind oder Zweifel an ihren Meldedaten haben.

Wo die Prüfung möglich ist

In Orihuela Stadt läuft die Einsicht bei der Concejalía de Estadística im Gebäude Poeta del Pueblo, Calle Ruiz Capdepón 7. In Orihuela Costa ist die Prüfung in den städtischen Büros an der Plaza del Oriol 1 in Playa Flamenca möglich.

Beide Stellen sind bis einschließlich 19. Oktober geöffnet, auch am Samstag und Sonntag, jeweils von 11.00 bis 13.00 Uhr. Zusätzlich gibt es am 14. und 15. Oktober in der Calle Ruiz Capdepón 7 in Orihuela Stadt Nachmittagszeiten von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Außerdem hat das Rathaus nach eigenen Angaben weitere Stellen in mehreren Pedanías eingerichtet, also in den Ortsteilen außerhalb des Stadtkerns. Welche das sind, nennt die Mitteilung nicht.

Online prüfen, Reklamation nur persönlich

Die Abfrage ist auch online über die Sede Electrónica des INE möglich. Dort muss die Option „Consulta de inscripción en Censo Electoral“ gewählt werden; nötig ist eines der zugelassenen elektronischen Identifikationssysteme.

Wer einen Fehler oder eine fehlende Eintragung entdeckt, muss die Reklamation innerhalb der Frist persönlich in einer der dafür vorgesehenen Gemeindestellen einreichen. Dafür ist laut Rathaus der DNI oder ein anderes offizielles Ausweisdokument erforderlich.

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