
Marina Alta wird Katastrophengebiet nach DANA Adam
Symbolbild, KI-generiert
Für Eigentümer, Mieter und Betriebe an der Nord-Costa-Blanca ist ein wichtiger Schritt getan: Der Ministerrat in Madrid hat die Marina Alta nach der DANA „Adam“ offiziell als Gebiet eingestuft, das schwer von einer Zivilschutz-Notlage betroffen ist. Das berichtet die Zeitung Información. Diese Einstufung ist die Grundlage dafür, dass Ministerien des Zentralstaats Hilfen und Erleichterungen auf den Weg bringen können.
Die Entscheidung fiel am 27. Oktober 2026. Sie gehört zu einem Beschluss für insgesamt 45 betroffene Gebiete in 9 autonomen Gemeinschaften. Erfasst sind Schadensereignisse zwischen dem 13. September und dem 20. Oktober 2026. Für die Marina Alta geht es dabei um die Folgen der DANA „Adam“, die ab dem 17. Oktober das mediterrane Festlandsgebiet und die Balearen traf und dabei besonders La Safor in der Provinz Valencia und die Marina Alta in der Provinz Alicante.
Wichtig für Betroffene: Die Hilfen greifen nicht automatisch. Wer Unterstützung bekommen will, muss die entstandenen Schäden nach den jeweils vorgesehenen Verfahren und Anforderungen belegen.
Welche Hilfen jetzt möglich sind
Privatpersonen und Einrichtungen, die Schäden in einem der erfassten Ereignisse nachweisen können, können bereits bei der Secretaría General de Protección Civil y Emergencias des Innenministeriums Hilfen beantragen. Genannt werden Hilfen für Personenschäden, für Sachschäden an Wohnungen und Hausrat, für Ausgaben von Gemeinden, für Schäden in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie für natürliche oder juristische Personen, die mit persönlichen Leistungen oder mit Sachen bei der Bewältigung des Notfalls geholfen haben.
Außerdem prüft das Innenministerium nach dem Ministerratsbeschluss eine Befreiung von Gebühren der Verkehrsbehörde Jefatura Central de Tráfico. Das kann Duplikate von Fahrzeugscheinen oder Führerscheinen betreffen, außerdem die Abmeldung beschädigter Fahrzeuge sowie die Ausstellung eines Personalausweises, wenn er verloren ging oder zerstört wurde.
Das Finanzministerium soll die Befreiung von der Grundsteuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles und eine Ermäßigung bei der Wirtschaftssteuer Impuesto sobre Actividades Económicas konkretisieren. Wie üblich sollen Hilfen für Personenschäden von der Einkommensteuer befreit sein.
Auch die Ministerien für Arbeit und Sozialwirtschaft sowie für Inklusion, Sozialversicherung und Migration können Maßnahmen wie Nachlässe und Befreiungen bei Sozialversicherungsbeiträgen entwickeln.
Was Gemeinden und öffentliche Träger bekommen können
Das Ministerium für Territorialpolitik und demokratisches Gedenken gewährt Gemeinden Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für Projekte, mit denen kommunale Infrastruktur, Anlagen und Ausstattungen repariert werden.
Daneben können Ministerien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich betroffene Bereiche zu Sonderzonen für Maßnahmen erklären und Reparaturarbeiten an öffentlicher Infrastruktur in den vom Beschluss erfassten Gebieten als dringlich behandeln.
Dadurch können Verträge für Reparaturen, Wartung, Wiederherstellung beschädigter Güter und Schadensbewertungen als Notfallaufträge vergeben werden, unabhängig von ihrer Höhe. Möglich ist auch eine dringliche Inanspruchnahme von Grundstücken für Enteignungen, wenn sie für diese Arbeiten nötig werden.
Worauf Geschädigte jetzt achten sollten
Entscheidend ist derzeit die Dokumentation der Schäden. Der Beschluss stellt klar, dass die Wirksamkeit der Hilfen davon abhängt, ob die Schäden und Nachteile nachgewiesen werden. Wer betroffen ist, sollte deshalb alle Unterlagen, Fotos, Rechnungen und sonstigen Belege zu Schäden an Wohnung, Hausrat, Fahrzeugen oder Geschäft zusammentragen, weil genau diese Nachweise für die einzelnen Hilfslinien verlangt werden können.
Die Schadensbewertung ist noch nicht abgeschlossen. Der Staat will sie zusammen mit den autonomen und lokalen Verwaltungen weiter vervollständigen. Wenn ein umfassenderes Bild vorliegt, kann der Beschluss später noch um weitere Maßnahmen für Wiederaufbau, Koordinierung und Unterstützung ergänzt werden.
Die DANA „Adam“ gilt in dem Ministerratsbeschluss als das schwerste der erfassten Ereignisse. Nach vorläufiger Bilanz forderte das Unwetter sieben Todesopfer; die Prüfung der Sachschäden läuft weiter.


