Leuchtturm von Cabo de Palos über bewachsenen Hängen, Wolkenhimmel.
Cabo de Palos

Gesperrter Küstenweg in Cabo de Palos: Streit um Reparatur

Symbolfoto · Foto: Werner Wilmes · CC BY 2.0

AVon · 7. November 2026, 19:11 Uhr

An der Cala de las Melvas in Cabo de Palos ist ein Küstenweg seit dem 20. Oktober 2026 gesperrt. Cartagena und die staatliche Küstenbehörde streiten darüber, wer den Schaden beheben und Trümmer im Meer entfernen muss.

Ein Abschnitt des Küstenwegs an der Cala de las Melvas in Cabo de Palos bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Für Spaziergänger, Anwohner und Besucher an der Costa Cálida ist damit ein stark genutzter Weg Richtung Leuchtturm weiterhin nicht passierbar.

Auslöser war der Einsturz eines Teilstücks am 20. Oktober 2026 nach dem Durchzug der DANA „Adam“, wie die Zeitung La Verdad berichtet. Seitdem liegen dort große Betonblöcke, Asphaltstücke und Holzgeländer; ein Teil der Reste befindet sich im Meer. Die Stelle ist abgesperrt und eingezäunt.

Betroffen ist ein Weg, der an mehreren Buchten von Cabo de Palos entlangführt und bis zum Leuchtturm reicht. Die Stadt Cartagena hatte im Sommer Arbeiten begonnen, um den Pfad besser begehbar zu machen. Im Juni rückten die Bagger an, später wurden die Arbeiten für die Hauptsaison unterbrochen. Als die Stadt sie am 20. Oktober 2026 wieder aufnehmen wollte, kam es nach den starken Regenfällen zum Abrutsch.

Streit über die Zuständigkeit

Der Grund für den Stillstand ist ein Konflikt zwischen dem Rathaus von Cartagena und der staatlichen Küstenbehörde Demarcación de Costas. Beide Seiten sehen die andere in der Pflicht.

Costas schickte der Stadt am 5. November 2026 ein Schreiben mit der Aufforderung, den Weg zu reparieren und die Reste im Meer „sofort“ zu entfernen. Die Behörde begründet das damit, dass es sich um einen städtischen Fußweg außerhalb des öffentlich-rechtlichen Küsten- und Meeresbereichs handle. Die Stelle liege in der sogenannten Schutzzone an der Küste. Für solche Flächen ist eine Genehmigung von Costas nötig, sie gehören deshalb aber nicht automatisch zur Zuständigkeit der Behörde.

Das Rathaus hält an seiner Auffassung fest, dass der Abschnitt doch zum öffentlich-rechtlichen Küstenbereich gehöre und deshalb Costas zuständig sei. Die Stadt verweist darauf, dass sie vor Beginn der Arbeiten im Juni eine Genehmigung dieser Behörde eingeholt hatte.

Was vor einer Wiedereröffnung verlangt wird

Bevor die Arbeiten weitergehen können, verlangt Costas von der Stadt außerdem eine Begründung, welche Maßnahmen sie für die Wiederöffnung des Weges plant. Dazu soll ein Basisprojekt vorgelegt werden, das die nötigen Arbeiten beschreibt, um den unterbrochenen Durchgang wiederherzustellen.

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