
Elche erlaubt in neuen Wohngebieten mehr Geschosse
Symbolbild, KI-generiert
In Elche gilt seit der Veröffentlichung im Provinzamtsblatt am 8. Oktober 2026 eine neue Bauvorschrift für noch nicht entwickelte Wohngebiete. Die Stadt hat dazu Artikel 169 ihres Generalplans geändert. Dadurch dürfen in einigen neuen Sektoren künftig höhere Wohngebäude entstehen als bisher.
Die Regel betrifft nur Flächen, die planungsrechtlich noch als nicht urbanisiert gelten, also bei denen die städtebauliche Erschließung noch nicht abgeschlossen ist. Bereits entwickelte und bebaute Sektoren fallen nicht darunter.
Wo höher gebaut werden darf
In Wohnsektoren mit hoher Dichte, den Schlüsseln 31 und 32, kann die maximale Höhe auf bis zu zwölf Geschosse steigen. Voraussetzung ist, dass der Sektor an einen anderen Bereich gleicher Dichte angrenzt. Nach dem städtischen Dokument kommen dafür E-13, E-21, E-24 und E-45 in Frage.
In Sektoren mittlerer Dichte, den Schlüsseln 33, 36a und 36b, sind bis zu zwei zusätzliche Geschosse möglich. Dafür muss der angrenzende Sektor bereits höher sein; zugleich muss der betroffene Bereich mindestens zwei Geschosse unter dem Nachbarn bleiben. Genannt werden E-6, das von vier auf neun Geschosse steigen kann, E-37 von vier auf sechs sowie AL-3 und MR-2 jeweils von vier auf fünf.
Zusätzliche Auflagen
Ein automatisches Baurecht ist die Erhöhung nicht. Wer die zusätzliche Höhe nutzen will, muss einen geänderten Teilbebauungsplan (Plan Parcial modificativo) ausarbeiten lassen. Außerdem verlangt die Regel ein Landschaftsintegrationsgutachten und eine ausdrückliche positive Stellungnahme der Generaldirektion für Zivilluftfahrt. Je nach Antrag ist auch eine größere Grundstücksfläche erforderlich.
Palmenhain und Flughöhen als Grenze
Nicht genutzt werden kann die neue Regel in Sektoren, die im Schutzumfeld des Palmenhains von Elche liegen. Ausdrücklich genannt werden E-16, E-17 und E-18. Dort ist eine Aufstockung ausgeschlossen, um die geschützte Kulturlandschaft des UNESCO-Palmerals zu bewahren.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die gegen luftfahrtrechtliche Höhenbeschränkungen verstoßen würden. Das gilt laut der Meldung nicht nur für Gebäude selbst, sondern auch für Hilfseinrichtungen wie Kräne, Antennen oder andere Anlagen.
Wie Alicante Plaza berichtet, war das Verfahren fast zwei Jahre lang in Arbeit. Der Stadtrat hatte die Änderung im Juli beschlossen; wirksam wurde sie jetzt mit der amtlichen Veröffentlichung.
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