Zu sehen ist eine mediterrane Küstenstadt bei Tageslicht mit mehreren Wohn- und Apartmenthäusern an einer Bucht, Strand, Meer und Hügeln im Hintergrund (KI-Symbolbild).
Villajoyosa

La Vila setzt neue VUT-Lizenzen vorerst aus

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 16. Oktober 2026, 19:59 Uhr

Villajoyosa will neue Lizenzen für Touristenwohnungen und weitere touristische Nutzungen in bestimmten Zonen vorläufig stoppen. Die Aussetzung gilt erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und höchstens zwei Jahre.

Wer in La Vila Joiosa eine Wohnung touristisch vermieten will, muss sich auf strengere Regeln einstellen. Das Stadtparlament hat am 15. Oktober beschlossen, die Bearbeitung und Vergabe neuer Lizenzen für Viviendas de Uso Turístico (VUT, Touristenwohnungen) und weitere touristische Nutzungen vorläufig auszusetzen, während der Bebauungsplan geändert wird.

Die Aussetzung gilt nicht sofort, sondern erst nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Diari Oficial de la Generalitat Valenciana (DOGV), dem Amtsblatt der Region Valencia. Ab dann gilt sie höchstens zwei Jahre oder bis die Änderung des PGOU endgültig verabschiedet ist. PGOU ist der kommunale Generalplan für die städtebauliche Ordnung.

Was betroffen ist

Die Sperre gilt nur in den Bereichen, die in städtischen Fachberichten festgelegt sind, und nur für die dort jeweils genannten Nutzungen. Je nach Zone kann es um Touristenwohnungen, Apartmentblöcke oder Apartmentanlagen gehen, in manchen Bereichen auch um Campingplätze, Hostales, Pensionen oder andere touristische Unterkunftsformen.

Nicht ausgesetzt werden die kommunalen Berichte zur städtebaulichen Vereinbarkeit. Sie sollen weiter nach dem bisher geltenden Planungsrecht erstellt werden. In solchen Berichten kann aber vermerkt werden, dass eine Aussetzung gilt und dass der Bericht notwendige kommunale Lizenzen oder sonstige Titel nicht ersetzt.

Wichtige Ausnahmen

Nicht betroffen sind Anträge, die vor der amtlichen Veröffentlichung des Beschlusses im DOGV formal eingereicht wurden. Außerdem soll die Sperre nicht für Lizenzen für Hotels und Aparthotels mit drei oder mehr Sternen gelten. Auch für bestimmte andere Beherbergungsformen sind Ausnahmen möglich, wenn das gesamte Gebäude dafür genutzt wird und die genannten Bedingungen erfüllt sind.

Warum die Stadt eingreift

Nach Angaben des zuständigen Stadtrats für Stadtplanung, Pedro Ramis, waren Mitte 2025 bereits 1.800 Einheiten im regionalen Register für diese Art von Unterkünften erfasst. Das entspreche knapp 7 Prozent des gesamten Wohnungsbestands der Gemeinde.

Die Stadt will nach eigenen Angaben verhindern, dass während der Planänderung Nutzungen festgeschrieben werden, die mit der künftigen Ordnung nicht vereinbar wären. Zugleich soll dauerhaftes Wohnen geschützt und das Zusammenleben in Wohnvierteln geordnet werden. Der derzeitige PGOU stammt aus dem Jahr 1999.

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