Ein E-Scooter steht tagsüber am Rand einer breiten städtischen Straße mit Fahrbahnmarkierungen, Palmen, geparkten Autos und Außengastronomie (KI-Symbolbild).
Verkehr

E-Scooter brauchen Anmeldung, Plakette und Versicherung

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 5. November 2026, 19:30 Uhr

Wer in Spanien mit einem E-Scooter auf der Straße fährt, muss ihn bei der Verkehrsbehörde anmelden, eine Plakette anbringen und eine Haftpflicht abschließen. Ältere Roller ohne Zertifikat dürfen nur noch bis 22. Januar 2027 fahren.

Seit diesem Jahr gilt in Spanien: Ein E-Scooter darf nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn er im Register der Verkehrsbehörde DGT eingetragen ist. Das gilt für alle Elektrokleinstfahrzeuge, die das Gesetz als Vehículo de Movilidad Personal führt. Die Zeitung El Periódico hat die Schritte zusammengestellt.

So läuft die Anmeldung

Die Anmeldung geht online über das Bürgerportal der Behörde, die Sede Electrónica. Den Antrag stellt der Eigentümer, bei Minderjährigen ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter. Zum Einloggen braucht man ein elektronisches Zertifikat oder einen Zugang über Cl@ve, das Anmeldesystem der spanischen Verwaltung.

Einzugeben sind Name, Ausweisnummer und Anschrift des Halters sowie die Nummer des Zertifikats, die Seriennummer von der Kennzeichnungsplakette des Rollers und das technische Datenblatt. Die Gebühr beträgt 8,67 Euro und wird mit Karte im Portal bezahlt. Danach stellt die Behörde das Zertifikat als PDF mit Registernummer aus.

Plakette und Versicherung

Mit dem Zertifikat bestellt der Halter bei einem zugelassenen Schilderhersteller die Plakette und bringt sie am dafür vorgesehenen Halter oder gut sichtbar am Rahmen an. Dazu ist eine Haftpflichtversicherung für den Roller Pflicht. Erst mit Eintrag, Plakette und Versicherung ist man legal unterwegs.

Ältere Roller ohne Zertifikat

Wurde der Roller verkauft, bevor das Zertifikat vorgeschrieben war, und hat er keine Plakette mit Seriennummer, reicht für die Anmeldung die Rechnung, das Datenblatt oder ein Foto. Diese Eintragung gilt aber nur bis zum 22. Januar 2027. Danach dürfen solche Roller gar nicht mehr fahren.

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