
Aufenthaltspapiere: Gericht verurteilt Gestoría zu 20.709 Euro
Symbolbild, KI-generiert
Wer in Spanien Aufenthalts- oder Arbeitspapiere ändern lassen muss, sollte Antragsart, Einreichungsweg und zuständige Provinz genau prüfen. Ein Gericht in Castellón de la Plana hat eine Gestoría zu 20.709,26 Euro Schadensersatz verurteilt, weil ein ausländischer Arbeitnehmer nach Fehlern bei seinem Antrag den Job verlor. Darüber berichtet die Zeitung Información.
Für Leser an der Costa Blanca ist der Fall auch deshalb relevant, weil einer der Fehler in Alicante passierte: Die Gestoría reichte den Antrag bei der Oficina de Extranjería in Alicante ein, obwohl Castellón zuständig war. Dort hatte der Betroffene seinen Arbeitsplatz.
Worum es in dem Fall ging
Der Mann lebte legal in Spanien mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke. Diese lief am 31. August 2023 ab. Nachdem er einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Firma in Castellón bekommen hatte, musste seine Verwaltungssituation geändert werden: Er brauchte eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer.
Die Gestoría, die die Firma sonst in Arbeits- und Steuerfragen betreute, übernahm den Auftrag. Das Gericht stellte mehrere Fehler bei der Bearbeitung fest.
Diese Fehler stellte das Gericht fest
Die Gestoría beantragte zunächst eine Verlängerung des Studienaufenthalts. Das passte nicht mehr zur neuen Arbeitssituation des Mannes.
Außerdem reichte sie die Unterlagen über das allgemeine elektronische Register ein statt über Mercurio, die dafür vorgesehene Plattform.
Später behandelte sie den Fall so, als müsse eine bestehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlängert werden. Tatsächlich hätte eine Änderung des Status beantragt werden müssen, damals nach Artikel 199 der seinerzeit geltenden Ausländerverordnung.
Hinzu kam der Ortsfehler: Der Antrag ging nach Alicante statt nach Castellón, obwohl Castellón für das Verfahren zuständig war.
Folgen für den Betroffenen
Die Oficina de Extranjería wies den Antrag im Februar 2024 als unzulässig zurück und nannte ausdrücklich das richtige Verfahren. Weil dem Mann die nötige Genehmigung zum Weiterarbeiten fehlte, wurde er im März 2025 entlassen.
Später konnte er seine Situation mit Hilfe einer anderen Gestoría legalisieren.
Das Gericht sprach ihm 10.709,26 Euro für entgangenen Lohn zu. Weitere 10.000 Euro erhielt er als Entschädigung für den immateriellen Schaden. Das Urteil verweist darauf, dass dazu auch Angst, Unsicherheit und die Sorge gehören können, Spanien verlassen zu müssen. Die Gestoría muss außerdem gesetzliche Zinsen seit Klageeinreichung und die Gerichtskosten tragen.
Was Betroffene daraus mitnehmen können
Der Fall zeigt vor allem drei Punkte, die bei Aufenthalts- und Arbeitspapieren entscheidend sind: die richtige Antragsart, den richtigen Einreichungsweg und die zuständige Provinz.
Wer von einem Status in einen anderen wechselt, sollte prüfen lassen, ob eine Verlängerung beantragt wird oder eine Änderung der Aufenthaltssituation. Das kann etwa beim Wechsel von Studienaufenthalt zu Beschäftigung entscheidend sein.
Ebenso wichtig ist, ob ein Verfahren über das allgemeine elektronische Register läuft oder über die dafür vorgesehene Plattform. Im entschiedenen Fall war gerade das einer der Fehler.
Außerdem sollte vor der Einreichung klar sein, welche Oficina de Extranjería zuständig ist. Maßgeblich war hier nicht Alicante, sondern die Provinz des Arbeitsplatzes, also Castellón.
Wer eine Gestoría beauftragt, sollte sich den eingereichten Antrag, die gewählte Verfahrensart und den Nachweis der Einreichung zeigen lassen. Sinnvoll ist auch, Bescheide der Behörde selbst mitzulesen. In der Unzulässigkeitsentscheidung vom Februar 2024 stand bereits, welches Verfahren richtig gewesen wäre.
Wenn durch eine fehlerhafte Bearbeitung nachweisbar Lohnverlust und weiterer Schaden entstehen, kann ein Anspruch auf Ersatz bestehen.


