Spanien

Acht neue Rastanlagen mit Schnellladern an Spaniens Fernstraßen

Titelkarte: Acht neue Rastanlagen mit Schnellladern an Spaniens Fernstraßen (mit KI-Illustration).

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 3. November 2026, 06:01 Uhr

Die spanische Regierung hat den Bau und Betrieb von acht neuen staatlichen Rastanlagen mit ultraschnellen Ladesäulen ausgeschrieben. Für Autofahrer aus Alicante und Murcia sind vor allem Strecken Richtung Madrid, Valencia und Nordostspanien betroffen.

Für lange Fahrten zwischen der Küste und dem Inland soll das Laden von Elektroautos auf Spaniens Fernstraßen einfacher werden. Der Ministerrat hat am 13. Oktober 2026 die Ausschreibung für sechs Konzessionsverträge freigegeben, mit denen acht neue Rastanlagen im staatlichen Straßennetz gebaut und betrieben werden sollen. Alle Standorte sollen mit ultraschnellen Ladesäulen ausgestattet werden.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums liegt der geschätzte Gesamtwert der Verträge bei 611,9 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Rund 78 Millionen Euro ohne IVA entfallen auf die ersten Bauarbeiten der Anlagen.

Wo die neuen Anlagen entstehen sollen

Geplant sind Standorte in Asturias, Cantabria, Zaragoza, Córdoba, Madrid, Cuenca, Valencia und Barcelona. Sie liegen an den Fernstraßen A-2, A-3, A-4, A-8 und AP-7.

Für die Küstenregion im Südosten sind vor allem drei Achsen wichtig: die AP-7 bei Valencia für Fahrten entlang der Mittelmeerküste, die A-3 Richtung Madrid und die A-2 beziehungsweise AP-7 für Weiterfahrten nach Nordostspanien.

Im Einzelnen nennt das Ministerium diese Standorte: La Caridad in Asturias bei Kilometer 490 der A-8, La Roca del Vallès in Barcelona bei Kilometer 129 der AP-7, Perales de Tajuña in Madrid bei Kilometer 35 der A-3, Penagos in Cantabria bei Kilometer 208,5 der A-8, Montoro in Córdoba bei Kilometer 353 der A-4, Algemesí in Valencia bei Kilometer 541 der AP-7, Calatayud in Zaragoza bei Kilometer 234 der A-2 und Saelices in Cuenca bei Kilometer 99 der A-3.

Fünf der acht Rastanlagen sollen als doppelte Anlagen auf beiden Straßenseiten gebaut werden. Die vorgesehenen Grundstücke gehören dem Staat und waren dem Ministerium zufolge bislang untergenutzt.

Was der Beschluss bedeutet

Der jetzige Beschluss bedeutet noch nicht, dass die Anlagen sofort gebaut werden. Zunächst werden die Konzessionen ausgeschrieben. Die späteren Betreiber müssen die Bauprojekte ausarbeiten, finanzieren und umsetzen; die Dirección General de Carreteras, also die staatliche Straßenverwaltung, muss die Projekte genehmigen.

Nach Fertigstellung dürfen die Konzessionsnehmer die Rastanlagen laut Ministerium 20 bis 25 Jahre lang betreiben und zahlen dafür eine Abgabe an den Staat.

Für Leser an der Costa Blanca und der Costa Cálida ist vor allem relevant, dass mit Algemesí, Saelices und Perales de Tajuña drei der acht Standorte auf typischen Langstrecken Richtung Valencia, Madrid und Nordostspanien liegen. Einen Baubeginn oder Eröffnungstermine nennt die Vorlage nicht.

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