Zu sehen ist eine Reihe schlichter Häuser direkt an einer sandigen Meeresküste mit brechenden Wellen, Dünenvegetation und einem erkennbar erosionsgefährdeten Strandabschnitt (KI-Symbolbild).
Guardamar

Verfassungsgericht kippt Schutz für Häuser in Guardamar

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 22. Oktober 2026, 19:05 Uhr

Das spanische Verfassungsgericht hat zentrale Teile des valencianischen Küstengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Für die Häuser am Strand von Babilonia in Guardamar entfällt damit die Regelung, mit der die Generalitat einen Abriss verhindern wollte.

Für Eigentümer von Häusern direkt an der Küste von Guardamar del Segura ist eine wichtige Schutzregel gefallen: Das spanische Verfassungsgericht hat Teile des valencianischen Küstengesetzes für verfassungswidrig erklärt, die auf die Häuser von Babilonia angewandt werden sollten. Damit kann sich die Regionalregierung nicht auf diese Vorschriften stützen, um den bereits gerichtlich angeordneten Abriss der Gebäude zu verhindern.

Es geht um die Siedlung an der Playa de Babilonia in Guardamar del Segura. Für diese Häuser gibt es bereits rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zum Abriss; die Vollstreckung stand noch aus. Die Generalitat Valenciana wollte sie über das Küstengesetz als schützenswerten historischen Kern mit ethnologischem Wert absichern.

Was das Gericht entschieden hat

Das Verfassungsgericht gab einer Verfassungsklage statt, die der Präsident der spanischen Regierung gegen Artikel 17, die erste Schlussbestimmung und die vierte Zusatzbestimmung des valencianischen Gesetzes 3/2025 vom 22. Mai zum Schutz und zur Ordnung der valencianischen Küste eingereicht hatte.

Artikel 17 regelt sogenannte „städtische Kerne von besonderem ethnologischem Wert“. Gemeint sind Gruppen von Wohnungen, Geschäften oder Bauten, die mit traditionellen Tätigkeiten verbunden sind und kulturelle, historische oder ethnologische Bedeutung haben. Nach dem Gesetz konnten dafür Sonderpläne beschlossen werden, um ihren Erhalt zu sichern. Die Regelung bindet sie in den Schutz des valencianischen Kulturerbes ein; daraus folgen Erhaltungspflichten und Beschränkungen beim Abriss geschützter Gebäude.

Genau darin sieht das Gericht das Problem, sobald solche Gebäude im öffentlich-rechtlichen Küsten- und Strandbereich liegen, dem sogenannten dominio público marítimo-terrestre. In diesem Bereich darf der Staat Maßnahmen ergreifen, um die Integrität dieses öffentlichen Küstenraums zu sichern und ihn wiederherzustellen. Schutzregeln der Region dürfen diese Befugnisse nicht einschränken.

Deshalb erklärte das Gericht Artikel 17 und die erste Schlussbestimmung insoweit für verfassungswidrig, wie sie auf Flächen des öffentlich-rechtlichen Küstenbereichs angewandt werden. Außerhalb dieses Bereichs können die Vorschriften weiter gelten.

Was das für Babilonia bedeutet

Für die Häuser von Babilonia ist die Entscheidung besonders direkt, weil das Gericht die Gebäude in seiner Begründung ausdrücklich aufgreift. Die Regionalregierung kann diese Gebäude zwar kulturell, historisch oder ethnologisch schützen. Sie kann auf Flächen des staatlichen Küstenbereichs aber keinen Schutz durchsetzen, der die Befugnisse des Staates auf diesen Flächen beschränkt.

An den bereits bestehenden rechtskräftigen Abrissurteilen ändert das Urteil nichts; es beseitigt vielmehr die gesetzliche Grundlage, die ihrer Vollstreckung entgegenstehen sollte.

Gilt das nur für Guardamar?

Das Urteil bezieht sich nicht nur auf Guardamar, sondern grundsätzlich auf die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Region an der Küste. Die Comunitat Valenciana darf weiterhin kulturelle, historische und ethnologische Werte von Küstensiedlungen schützen. Sobald dieser Schutz aber Gebäude oder Flächen im öffentlich-rechtlichen Küstenbereich erfasst und dadurch staatliche Maßnahmen blockieren könnte, hat der Staat Vorrang.

Ein weiterer Teil des Gesetzes ist ganz nichtig

Zusätzlich erklärte das Verfassungsgericht die vierte Zusatzbestimmung für verfassungswidrig und nichtig. Diese Vorschrift erlaubte der Generalitat, ein Verzeichnis degradierter Flächen zu erstellen, auch im öffentlich-rechtlichen Küstenbereich. Das Gericht sah darin mehr als eine bloße Datensammlung, weil die Region damit Flächen nach einem möglichen Verlust der Merkmale dieses staatlichen Küstenbereichs hätte identifizieren und einordnen können. Über die Abgrenzung und eine mögliche Entwidmung entscheidet der Staat.

Vier Richter kündigten ein Sondervotum an: Ricardo Enríquez Sancho, Enrique Arnaldo Alcubilla, Concepción Espejel Jorquera und José María Macías Castaño.

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