
Straßburg bestätigt Rechtsstatus des Mar Menor
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat den besonderen Rechtsstatus des Mar Menor gestützt. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hält das Gericht fest, dass die Lagune in Strafverfahren als klagende Einheit auftreten kann, um Ersatz für Schäden durch Schadstoffeinleitungen oder andere Ursachen zu verlangen.
Auslöser war ein Verfahren um mutmaßliche Einleitungen eines Landwirtschaftsunternehmens. In Spanien waren 2022 strafrechtliche Ermittlungen vor dem Untersuchungsgericht Nummer 4 in Cartagena eröffnet worden. Nach dem Gesetz 19/2022, das dem Mar Menor und seinem Einzugsgebiet eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen hatte, wollte die Umweltvereinigung Alianza Mar Menor (Amarme) die Lagune in diesem Verfahren als Privatklägerin vertreten.
Zunächst wurde das zugelassen. Später hob die Provinzgerichtsbarkeit von Murcia diese Entscheidung aber auf. Zur Begründung hieß es, dass Schutz und gesetzliche Vertretung der Lagune beim Vertreterkomitee liegen, das damals noch nicht von der Zentralregierung eingesetzt worden war. Deshalb konnte das Mar Menor in diesem konkreten Verfahren nicht selbst als Privatkläger auftreten. Die Vereinigung durfte aber als Popularanklägerin auftreten, also im öffentlichen Interesse klagen.
Beschwerde abgewiesen, rechtlicher Status gestützt
Dagegen zog die Vereinigung im Namen des Mar Menor nach Straßburg und reichte Beschwerde gegen Spanien ein. Diese Beschwerde wurde zwar einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht sah in der Entscheidung der spanischen Gerichte keine Verletzung der Menschenrechte. Die Auslegung des Provinzgerichts sei weder offensichtlich unvernünftig noch willkürlich gewesen.
Zugleich verweist das Urteil darauf, dass der Zugang des Mar Menor zu einem Gericht zur Klärung seiner zivilrechtlichen Rechte gewährleistet ist, sobald das Vertreterkomitee nach den Verfahrensregeln des Gesetzes 19/2022 gebildet ist. Die Zentralregierung veröffentlichte 2025 das königliche Dekret zur Struktur der sogenannten Tutoría del Mar Menor, also der gesetzlichen Vertretung der Lagune.
Nach Einschätzung des an der Klage beteiligten Juristen und Geschäftsführers der Tutoría del Mar Menor, Sergio Marco, lässt die Entscheidung die Möglichkeit offen, dass das Ökosystem in künftigen Verfahren als Opfer einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention angesehen werden könnte. Er wertet das Urteil trotz der Zurückweisung der Beschwerde als rechtliche Anerkennung der Rechte der Lagune und ihrer Rechtspersönlichkeit.
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