Ein älteres Paar sitzt in einem hellen mediterranen Wohnraum an einem Holztisch und prüft mehrere Dokumente, daneben liegen Brille, Taschenrechner, Münzen und eine Kaffeetasse (KI-Symbolbild).
Spanien

Rente in Spanien ab 2027: regulär mit 65 oder 67

Symbolbild, KI-generiert

AVon · 1. November 2026, 11:39 Uhr

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in Spanien zwei reguläre Renteneintrittsalter. Entscheidend ist, ob mindestens 38 Jahre und sechs Monate Beiträge nachgewiesen werden.

In Spanien endet am 1. Januar 2027 die seit 2013 laufende Übergangsphase zur schrittweisen Anhebung des regulären Rentenalters. Ab dann gilt: Wer mindestens 38 Jahre und sechs Monate Beiträge in der spanischen Sozialversicherung nachweist, kann regulär mit 65 Jahren in Rente gehen. Wer diese Beitragszeit nicht erreicht, muss grundsätzlich bis 67 warten.

Noch 2026 liegt das reguläre Rentenalter bei 65 Jahren für Versicherte mit mindestens 38 Jahren und drei Monaten Beitragszeit. Für alle anderen gilt 2026 noch 66 Jahre und zehn Monate.

Was für Versicherte mit spanischen Beitragszeiten wichtig ist

Wer in Spanien gearbeitet hat oder dort als Selbstständiger versichert war, muss für die reguläre Rente ab 65 Jahren ab 2027 auf mindestens 38 Jahre und sechs Monate kommen. Fehlen Beitragsmonate, verschiebt sich das reguläre Rentenalter auf 67 Jahre.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Rente in voller Höhe gezahlt wird. Für 100 Prozent der sogenannten base reguladora, also der spanischen Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe, sind ab 2027 37 Beitragsjahre nötig. 2026 sind es noch 36 Jahre und sechs Monate.

Neue Berechnung der Rentenhöhe

Auch die Berechnung der Rentenhöhe ändert sich weiter. Bisher wird die Rente nach den Beitragsgrundlagen der letzten 25 Jahre berechnet, also der letzten 300 Monate. Seit 2026 wird zusätzlich schrittweise eine zweite Formel eingeführt.

2027 nimmt diese neue Variante die 308 Monate vor dem Monat unmittelbar vor Rentenbeginn und wählt daraus die 304 höchsten Beitragsgrundlagen aus. Die vier niedrigsten Werte dieses Zeitraums bleiben außen vor. Die Summe wird anschließend durch 354,67 geteilt, um die Berechnungsgrundlage zu erhalten.

Während der Übergangszeit bestehen beide Methoden nebeneinander. Es gilt jeweils die für den künftigen Rentner günstigere Berechnung.

Höhere Beiträge für Beschäftigte und Firmen

Änderungen gibt es 2027 nicht nur bei der Rente selbst, sondern auch bei den laufenden Sozialabgaben. Der Mecanismo de Equidad Intergeneracional (MEI), ein zusätzlicher Beitrag zur Stabilisierung des staatlichen Rentensystems, steigt von 0,90 Prozent im Jahr 2026 auf 1 Prozent im Jahr 2027.

Davon entfallen 0,83 Prozent auf den Arbeitgeber und 0,17 Prozent auf den Arbeitnehmer. Bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.000 Euro zahlt der Arbeitnehmer dafür 3,40 Euro im Monat, das Unternehmen 16,60 Euro.

Außerdem steigt die sogenannte Solidaritätsabgabe für den Teil des Arbeitslohns, der über der maximalen Beitragsgrundlage liegt. 2027 gelten dafür drei zusätzliche Sätze: 1,38 Prozent für den Anteil bis 10 Prozent über der Obergrenze, 1,5 Prozent für den Anteil zwischen 10 und 50 Prozent darüber und 1,75 Prozent für den Teil oberhalb dieser Schwelle.

Wie hoch die maximale Beitragsgrundlage 2027 genau ausfällt, steht noch nicht fest. Sie hängt von den dann geltenden Aktualisierungsregeln ab. Auch die maximale Rente soll 2027 zusätzlich zur allgemeinen Anpassung um 0,115 Prozentpunkte steigen.

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