
Preisgrenze für Ersatzreisen vorerst bis 10. November
Symbolbild, KI-generiert
Die spanische Regierung hat die Preisgrenze für alternative Reisen zum Zug und bestimmte Unterkünfte nach dem Bahnunglück von Urda zunächst bis zum 10. November 2026 befristet. Für Flüge gilt sie außerdem noch nicht automatisch: Dafür braucht die Regierung erst eine ausdrückliche Genehmigung der EU-Kommission.
Die Regel betrifft Ersatzverbindungen und bestimmte Unterkünfte, nachdem der Unfall die Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Madrid und Andalusien unterbrochen hat. Das ist auch für Reisende von der Costa Blanca und der Costa Cálida wichtig, weil Verbindungen aus Alicante und Corvera nach Andalusien oder über Madrid auf alternative Verkehrsmittel ausweichen können.
Wie die Preisgrenze berechnet wird
Als Obergrenze gilt grundsätzlich der höchste Preis, zu dem dasselbe Produkt oder dieselbe Dienstleistung in den 30 Tagen vor dem Notfall angeboten wurde. Damit einzelne Ausreißer den Wert nicht nach oben treiben, gibt es eine Korrektur: Liegt dieser Höchstpreis mehr als 50 Prozent über dem Durchschnittspreis, dann gilt stattdessen der Durchschnittspreis plus 50 Prozent als Grenze.
Verbraucher haben Anspruch auf automatische Rückerstattung von Beträgen, die oberhalb der gesetzlichen Grenze kassiert wurden. Zusätzlich können Unternehmen sanktioniert werden, wenn sie sich nicht daran halten.
Flüge warten auf Brüssel
Bei Flugtickets ist die Regelung noch nicht anwendbar. Das im Staatsanzeiger BOE veröffentlichte Königliche Gesetzesdekret schreibt vor, dass Eingriffe in die freie Preisbildung im Luftverkehr erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Europäischen Kommission möglich sind. Das Dekret nennt keinen Zeitpunkt, wann diese Genehmigung vorliegen könnte.
Auch andere Verkehrsmittel können je nach Tarifsystem an europäische Vorgaben gebunden sein. Wie weit die Preisgrenze praktisch reicht, hängt deshalb vom jeweiligen Angebot ab.
Verlängerung möglich
Die Sonderregel endet nach jetzigem Stand am 10. November 2026. Sie kann aber durch einen neuen Beschluss des Ministerrats verlängert werden, wenn die Lage das erfordert.
Renfe hält den Ticketverkauf auf dem Hochgeschwindigkeitskorridor nach Andalusien mindestens bis Dezember blockiert. Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur etwa zehn Tage nach richterlicher Freigabe der Arbeiten abgeschlossen sein könnte.
Die Regelung ist nicht auf den Unfall von Urda beschränkt. Die Regierung verankert den Mechanismus allgemein im spanischen Recht, um ihn auch in künftigen Notlagen einsetzen zu können.


