Luftaufnahme einer Küstensiedlung mit Bauparzellen.
Costa Blanca/Costa Cálida

Casa 47 schaltet neue Mietwohnungen an der Küste frei

AVon · 7. November 2026, 01:49 Uhr

Auf dem staatlichen Wohnungsportal Casa 47 sind neue bezahlbare Mietwohnungen an der Costa Blanca und an der Costa Cálida online. Bewerbungen sind vom 7. bis 26. November 2026 möglich; an der Küste liegen die Angebote in Dénia, Benidorm, El Campello, Guardamar del Segura, Elche, San Javier und Cartagena.

Wer an der Küste eine bezahlbare Mietwohnung sucht, findet auf dem staatlichen Portal Casa 47 neue Angebote an der Costa Blanca und an der Costa Cálida. Online stehen Wohnungen in Dénia, Benidorm, El Campello, Guardamar del Segura und Elche sowie in San Javier und Cartagena.

Insgesamt hat Casa 47 in dieser Runde 442 Wohnungen in sechs autonomen Gemeinschaften freigeschaltet. In der Provinz Alicante sind es 27, in der Region Murcia 109. Für die Küste entfallen davon 2 Wohnungen auf Dénia, 2 auf Elche sowie je 1 auf Benidorm, El Campello und Guardamar del Segura; in der Region Murcia sind es 7 in San Javier und 2 in Cartagena.

Preise, Größe und Bewerbung

Die Wohnungen in der Provinz Alicante haben nach den Angaben von Alicante Plaza zwischen 45 und 164 Quadratmetern. Die Monatsmieten liegen dort zwischen 388 und 1.030 Euro, je nach Gemeinde. Für die Region Murcia werden Wohnungsgrößen zwischen 46 und 120 Quadratmetern und Mieten zwischen 364 und 953 Euro im Monat genannt.

Die Bewerbung läuft online über das Portal von Casa 47. Das Bewerbungsfenster beginnt am Samstag, 7. November 2026, und endet am 26. November 2026. Auf dem Portal gibt es für jede Wohnung ein eigenes Datenblatt mit Fotos, Lage, Monatsmiete, der zulässigen Jahreseinkommensgrenze für den Haushalt und dem Online-Formular.

Wer sich bewerben kann

Bewerben können sich Haushalte, die keine Wohnung im Eigentum besitzen. Außerdem müssen die gemeinsamen Einkünfte zwischen dem Zweifachen und dem 7,5-Fachen des IPREM liegen. Der IPREM ist in Spanien der staatliche Referenzwert, an den viele Einkommensgrenzen gekoppelt sind.

Die Monatsmieten richten sich nach der Obergrenze der jeweiligen autonomen Gemeinschaft und dürfen 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der jeweiligen Gemeinde nicht überschreiten.

So werden die Wohnungen vergeben

Die Vergabe erfolgt per Losverfahren vor einem Notar. Dabei wird eine Antragsnummer zufällig gezogen; von dort aus werden die übrigen Bewerbungen gereiht. Jeder Bedarfsgemeinschaft wird dann die erste verfügbare Wohnung aus ihrer Liste der beantragten Wohnungen zugeteilt.

Wenn die Voraussetzungen geprüft sind, wird die Wohnung zunächst vorläufig zugewiesen. Danach können die ausgewählten Bewerber die Wohnung besichtigen. Passt sie zu ihrem Bedarf, wird der Mietvertrag unterschrieben und anschließend der Schlüssel übergeben.

Die Verträge können bis zu 75 Jahre laufen. Vorgesehen ist zunächst eine Mietdauer von 14 Jahren, danach mit automatischen Verlängerungen um jeweils 7 Jahre, sofern der Großteil der Voraussetzungen weiter erfüllt ist.

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